Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung (4. AusfErstVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.02.2020 BGBl. I S. 198 (Nr. 8); Geltung ab 01.06.2019

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, des § 13 Absatz 1 Satz 1, des § 15 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 16 und 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie des § 17 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), von denen § 31 Absatz 2 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 642) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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