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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 24. Januar 2020 über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (BrexitÜGInkrB k.a.Abk.)

B. v. 25.02.2020 BGBl. I S. 316 (Nr. 9); Geltung ab 01.02.2020
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Februar 2020 BrexitÜG § 4

Nach § 4 Absatz 2 des Brexit-Übergangsgesetzes vom 27. März 2019 (BGBl. I S. 402), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) geändert worden ist, wird bekannt gemacht, dass das Abkommen vom 24. Januar 2020 über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. C 384 I vom 12.11.2019, S. 1) nach dessen Artikel 185 Absatz 1 am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist.

Damit ist das Brexit-Übergangsgesetz nach dessen § 4 Absatz 1 ebenfalls am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.


Schlussformel



Der Bundesminister des Auswärtigen

In Vertretung Andreas Michaelis