Nach
Artikel 39 Absatz 8 Satz 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom
12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission am 30. Januar 2020 durch Beschluss festgestellt hat, dass die Regelungen zur Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Binnenfischerei und Aquakultur) eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellen.
Artikel 4 des vorbezeichneten Gesetzes ist damit mit Wirkung vom 30. Januar 2020 in Kraft getreten.