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Artikel 2 - Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (VgOptG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. April 2020 VSVgV § 12

§ 12 Absatz 1 Nummer 1 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1081) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Buchstabe b Unterbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:

„aa)
dringliche Gründe im Zusammenhang mit einer Krise es nicht zulassen; ein dringlicher Grund liegt in der Regel vor, wenn

1.
mandatierte Auslandseinsätze oder einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr,

2.
friedenssichernde Maßnahmen,

3.
die Abwehr terroristischer Angriffe oder

4.
eingetretene oder unmittelbar drohende Großschadenslagen

kurzfristig neue Beschaffungen erfordern oder bestehende Beschaffungsbedarfe steigern; oder".

2.
In Buchstabe c werden nach dem Wort „wenn" die Wörter „zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VgOptG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VgOptG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel VgOptG 1)
... vom 18. Dezember 2017 (ABl. L 337 vom 19.12.2017, S. 17) geändert worden ist. - Artikel 2 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2392
Artikel 5 ArchLGuaÄndG Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
... Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 674 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) In den ...