Zitierungen von § 6 Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EStiftG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStiftG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 85
Artikel 2 JuArbStG Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... und Ehrenamt vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 712) wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 2 bis 8 wird durch die folgenden Absätze 2 bis 8 ersetzt: „(2) Der Stiftungsrat ...


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