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Zitierungen von § 11 Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 EStiftG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStiftG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 85
Artikel 2 JuArbStG Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... „(3) Die Mitglieder des Vorstands werden vom Stiftungsrat bestellt." 5. § 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt: „§ 11 Rechtsaufsicht ... Vorstands werden vom Stiftungsrat bestellt." 5. § 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt: „§ 11 Rechtsaufsicht Die Stiftung untersteht der ... 5. § 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt: „ § 11 Rechtsaufsicht Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des ...
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