Artikel 4 - Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (LuftSiPVG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2020 BZRG § 61

In § 61 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 I S. 195), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Erlaubnisse" die Wörter „sowie den für luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 LuftSiPVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftSiPVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1648
Artikel 4 EUStAGEG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 I S. 195), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. April 2020 (BGBl. I S. 840 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 30b wird wie folgt ...


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