Synopse aller Änderungen des PlanSiG am 09.12.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 9. Dezember 2023 durch Artikel 3 des 5. VwVfÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des PlanSiG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

PlanSiG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.12.2023 geltenden Fassung
PlanSiG n.F. (neue Fassung)
in der am 09.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
(Textabschnitt unverändert)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) 1 Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. 2 Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2028 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) 1 Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2 Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2028 außer Kraft.




Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed