(2)
Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft.
(4) Die
Artikel 4 und
6 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
(5)
Artikel 2 tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
(6)
Artikel 7 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Mai 2020.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353