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Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften (PlanSiGVG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes


Artikel 1 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. März 2021 PlanSiG § 1, § 2, § 3, § 4, § 6, § 7

Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die in den Nummern 1 bis 24 genannten Gesetze sind in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden."

2.
In § 2 Absatz 1 Satz 1, § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 6 Absatz 2 und § 7 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „31. März 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2022" ersetzt.

3.
In § 7 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2025" durch die Angabe „30. September 2027" ersetzt.


Artikel 2 Änderung des Bundesbeamtengesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. März 2021 BBG § 53, § 93

Das Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 53 Absatz 4 Satz 4 wird die Angabe „1. Januar 2021" durch die Angabe „1. Januar 2023" ersetzt.

2.
In § 93 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „1. Januar 2021" durch die Angabe „1. Januar 2023" ersetzt.


Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie


Artikel 3 ändert mWv. 25. März 2021 2. BPersVGuaÄndG Artikel 9



Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. März 2021.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.

Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer