Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbErprobVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.05.2020 BGBl. I S. 1207 (Nr. 26); Geltung ab 06.06.2020
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, verordnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 6. Juni 2020 BüroMKfAusbErprobV § 8, § 9

In den §§ 8 und 9 der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4141), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. Juni 2014 (BGBl. I S. 791) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „2020" durch die Angabe „2025" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juni 2020.

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Schlussformel



Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

In Vertretung Dr. Teichmann

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Nussbaum



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