Artikel 98 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 98 Änderung des Infektionsschutzgesetzes


Artikel 98 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Juni 2020 IfSG § 18, § 38, § 40

(2126-13)

In § 18 Absatz 9 und 10, § 38 Absatz 1 Satz 6, Absatz 3 Satz 2 sowie § 40 Satz 3 und 4 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 98 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 98 11. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 11. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fünfte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4343
Eingangsformel 5. TrinkwVÄndV 1)
... Verbindung mit § 55 des Infektionsschutzgesetzes, von denen § 38 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 98 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1385
Artikel 5 CorStHG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... 56 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 98 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1a wird wie folgt ...


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