Artikel 129 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 129 Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020


Artikel 129 ändert mWv. 27. Juni 2020 DEV 2020 § 4

(2129-40-3)

In § 4 Absatz 7 Satz 3 der Datenerhebungsverordnung 2020 vom 22. Juli 2009 (BGBl. I S. 2118), die zuletzt durch Artikel 106 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.



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