Artikel 133 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 133 Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012


Artikel 133 ändert mWv. 27. Juni 2020 ZuG 2012 § 5, § 21

(2129-50)

In § 5 Absatz 5 Satz 1 und § 21 Absatz 3 des Zuteilungsgesetzes 2012 vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 32 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.



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