(224-9)
In
§ 1 Absatz 3 des Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts vom
6. Januar 1988 (BGBl. I S. 65) werden die Wörter „der Bundesminister des Innern" durch die Wörter „das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung" ersetzt.