Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben
§ 1 Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Frühere Fassungen von § 1 VZVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung
V. v. 16.09.2020 BGBl. I S. 2001
Artikel 1 1. VZVVÄndV ... § 1 Absatz 1 bis 3 und § 2 Satz 2 der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung vom 25. Juni 2020 (BGBl. ...
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