Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung (2. PBLEntgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2020 BGBl. I S. 1532 (Nr. 32); Geltung ab 04.07.2020, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 1 Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. Juli 2020 PBLEntgV § 1, § 6, § 8, mWv. 1. September 2019 § 10

Die Postbankleistungsentgeltverordnung vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2938), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2271) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Wörter „DB Privat- und Firmenkundenbank" durch die Wörter „Deutschen Bank" ersetzt.

2.
In § 6 Absatz 4 Satz 2 und in § 8 Absatz 2 Satz 7 werden jeweils die Wörter „DB Privat- und Firmenkundenbank" durch die Wörter „Deutsche Bank" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.09.2019

3.
In § 10 Absatz 4 wird die Angabe „August 2019" durch die Angabe „Januar 2022" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. PBLEntgVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. PBLEntgVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 2. PBLEntgVÄndV Inkrafttreten
...  Artikel 1 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. September 2019 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
V. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2867
Artikel 1 3. PBLEntgVÄndV Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
... der Postbankleistungsentgeltverordnung vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2938), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2020 (BGBl. I S. 1532 ) geändert worden ist, wird die Angabe „Januar 2022" durch die Angabe ...


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