Die
Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom
30. März 2020 (BAnz AT 31.03.2020 V1) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach Abschnitt 5 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:
„Abschnitt 6 Eignungs- und Kenntnisprüfung
§ 11 Eignungsprüfung
Abweichend von § 36 Absatz 2 Satz 1 der Approbationsordnung für Ärzte kann die Patientenvorstellung der Eignungsprüfung auch mit Hilfe von Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden, sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite dies erfordert.
§ 12 Kenntnisprüfung
Abweichend von § 37 Absatz 2 Satz 1 der Approbationsordnung für Ärzte kann die Patientenvorstellung der Kenntnisprüfung auch mit Hilfe von Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden, sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite dies erfordert."
- 2.
- Der bisherige Abschnitt 6 wird Abschnitt 7.
- 3.
- Die bisherigen §§ 11 und 12 werden die §§ 13 und 14.