Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten (3. TKrMeldpflVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.07.2020 BGBl. I S. 1604 (Nr. 34); Geltung ab 14.07.2020

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Absatz 3 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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