(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Sie tritt mit Ablauf des 18. Februar 2021 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas Anderes bestimmt wird.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. August 2020.