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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung (2. PassVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Personalausweisgebührenverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 PAuswGebV § 1, § 1a, § 2, § 2a (neu)

Die Personalausweisgebührenverordnung vom 1. November 2010 (BGBl. I S. 1477), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Juli 2015 (BGBl. I S. 1101) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)".

2.
§ 1 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
37 Euro in allen anderen Fällen."

3.
§ 1a wird wie folgt gefasst:

§ 1a Auslagen für Ausweise

Die Personalausweisbehörden lassen sich die Auslagen für den Versand des Briefes in das Ausland nach § 17 Absatz 4 Satz 2 der Personalausweisverordnung erstatten."

4.
§ 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2 Gebühr für die eID-Karte

Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben."

5.
Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

§ 2a Auslagen für eID-Karten

Die eID-Karte-Behörden lassen sich die Auslagen für den Versand des Briefes in das Ausland nach § 17 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung erstatten."



 

Zitierungen von Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. PassVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. PassVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 6 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
... und eID-Karten-Gebührenverordnung vom 1. November 2010 (BGBl. I S. 1477), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2199 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...