Eingangsformel - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (ATA-OTA-APrVEV k.a.Abk.)

V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295 (Nr. 50); Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel



Auf Grund des § 66 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768) und auf Grund des § 11 Absatz 1 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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