Zweite Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (2. StrlSchVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.11.2020 BGBl. I S. 2502 (Nr. 54); Geltung ab 27.11.2020
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 175 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Strahlenschutzgesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), dessen Satzteil vor Nummer 1 durch Artikel 248 Nummer 3 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

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Artikel 1 Änderung der Strahlenschutzverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. November 2020 StrlSchV § 197

In § 197 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 748) geändert worden ist, wird die Angabe „2021" durch die Angabe „2025" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. November 2020.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Svenja Schulze



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