Artikel 4 - Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland (60. StGBÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 BtMG § 29

In § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1691) geändert worden ist, werden die Wörter „von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches)" durch die Wörter „eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 60. StGBÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 60. StGBÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
V. v. 14.01.2021 BGBl. I S. 70
Artikel 1 21. BtMGAnlÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600 ) geändert worden ist, werden die folgenden Positionen jeweils alphabetisch in die bestehende ...


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