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Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder (FAGAnpG 2020 k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2020 FAG § 1, § 11

Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „minus 11.481.407.683 Euro" durch die Wörter „minus 12.181.407.683 Euro" und die Angabe „7.806.407.683 Euro" durch die Angabe „8.506.407.683 Euro" ersetzt.

2.
In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „minus 20.380.856.907 Euro" durch die Wörter „minus 20.533.717.472 Euro" und die Angabe „15.706.074.350 Euro" durch die Angabe „15.858.934.915 Euro" ersetzt.

3.
§ 11 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„(4) Wegen überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung erhalten nachstehende Länder jährlich folgende Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen:

Berlin 58.671.000 Euro,
Brandenburg80.674.000 Euro,
Bremen60.332.000 Euro,
Mecklenburg-Vorpommern71.959.000 Euro,
Rheinland-Pfalz48.337.000 Euro,
Saarland66.309.000 Euro,
Sachsen47.371.000 Euro,
Sachsen-Anhalt70.993.000 Euro,
Schleswig-Holstein66.308.000 Euro,
Thüringen71.432.000 Euro."



Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 10. Dezember 2020 ZuInvG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Zukunftsinvestitionsgesetz vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 428), das zuletzt durch Artikel 3b des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Dezember 2020.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz