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Artikel 7 - Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen (InvBeG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2020 PlanSiG § 1

§ 1 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 23 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

2.
Folgende Nummer 24 wird angefügt:

„24.
dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) geändert worden ist."

 
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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 InvBeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvBeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 1 PlanSiGVG Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes
... Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender ...