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Änderungen durch Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.04.2021Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 17, § 17a (neu), § 30, § 31, § 76, Anlage 7, Anlage 9
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 3Synopse gesamt oder einzeln für
§ 5a (neu), § 5b (neu), § 7, Anlage 7 (neu)
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Artikel 4AnlageGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
 01.01.2021Artikel 4AnlageGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
 10.12.2020Artikel 1Anlage 7Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
§ 66, § 70, § 71a, § 72, Anlage 4, Anlage 4a
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.