Artikel 16 - Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 16 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 9 und 10 treten am 1. Mai 2021 in Kraft.

(3) Die Artikel 11 und 15 treten am 2. August 2021 in Kraft.

(4) Die Artikel 12 bis 14 treten am 1. Mai 2025 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Dezember 2020.



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