(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die
Artikel 9 und
10 treten am 1. Mai 2021 in Kraft.
(3) Die
Artikel 11 und
15 treten am 2. August 2021 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Dezember 2020.