Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung (2. BeschVuAufenthVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Aufenthaltsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 AufenthV § 41

In § 41 Absatz 1 Satz 1 der Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2744) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Neuseeland" ein Komma und die Wörter „des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BeschVuAufenthVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BeschVuAufenthVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
Artikel 20a RegMoG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... § 65 der Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3046 ) geändert worden ist, wird nach Nummer 3 folgende neue Nummer 3a eingefügt:  ...


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