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Artikel 20 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG2021-EG k.a.Abk.)

Artikel 20 Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote


Artikel 20 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 37. BImSchV § 3, § 6

Die Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote vom 15. Mai 2017 (BGBl. I S. 1195) wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
aus einem Netz nach § 3 Nummer 35 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entnommen worden ist und die Anlage zur Herstellung der Kraftstoffe ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages nach § 13 Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2682) geändert worden ist, betrieben wird."

b)
In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „5" durch die Angabe „4" ersetzt.

2.
§ 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 4 wird aufgehoben.

c)
Nummer 5 wird Nummer 4.



 

Zitierungen von Artikel 20 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 EEG2021-EG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG2021-EG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131
§ 54 37. BImSchV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote vom 15. Mai 2017 (BGBl. I S. 1195), die durch Artikel 20 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138 ) geändert worden ist, außer ...