Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (2. COVID-19-VSt-SchutzVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.01.2021 BAnz AT 07.01.2021 V1; Geltung ab 01.01.2021
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Artikel 1 Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 COVID-19-VSt-SchutzV § 2

In § 2 Absatz 7 Satz 1 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 30. April 2020 (BAnz AT 04.05.2020 V1), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3299) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2020" durch die Angabe „31. März 2021" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. COVID-19-VSt-SchutzVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. COVID-19-VSt-SchutzVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 9d EpLaFoG Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung
... vom 30. April 2020 (BAnz AT 04.05.2020 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Januar 2021 (BAnz AT 07.01.2021 V1 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Bezeichnung werden ...


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