Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (2. COVID-19-VSt-SchutzVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.01.2021 BAnz AT 07.01.2021 V1; Geltung ab 01.01.2021
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), der durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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