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Berichtigung der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (9. BBhVÄndVB k.a.Abk.)

B. v. 01.03.2021 BGBl. I S. 343 (Nr. 10); Geltung ab 01.01.2021

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2021 9. BBhVÄndV Artikel 1, Anhang 4, BBhV § 26a, § 43, § 58, Anlage 14, Anlage 14a

Artikel 1 der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 1. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2713) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Nummer 20 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa ist in Nummer 1 Buchstabe c die Angabe „Satz 1" zu streichen.

2.
In Nummer 33 ist in § 43 Absatz 4 die Tabelle wie folgt zu ändern:

a)
In Nummer 1 ist in der Spalte „Indikationen" im ersten Spiegelstrich das Wort „Zervikalkanastenose" durch das Wort „Zervikalkanalstenose" zu ersetzen.

b)
In Nummer 4 ist in der Spalte „Indikationen" im zweiten Spiegelstrich das Wort „idiopatische" durch das Wort „idiopathische" zu ersetzen.

3.
In Nummer 42 Buchstabe a sind in Absatz 1 die Wörter „Sätze 4 und 5" durch die Wörter „Sätze 6 und 7" zu ersetzen.

4.
In Nummer 43 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd ist die Angabe „10." durch die Angabe „9." zu ersetzen.

5.
In Nummer 47 ist im Änderungsbefehl nach der Angabe „Anlage 6" die Angabe „Satz 1" einzufügen.

6.
In Nummer 54 ist in Nummer 4 der Satzteil vor Buchstabe a wie folgt zu fassen:

„4.
Im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs zusammengeschlossene universitäre Zentren".

7.
Anhang 4 ist wie folgt zu ändern:

a)
Nach der Angabe „Anlage 14a" sind die Wörter „(zu § 41a Absatz 1)" durch die Wörter „(zu § 41 Absatz 4)" zu ersetzen.

b)
In Satz 1 ist die Angabe „Nummer 4" durch die Wörter „nachstehender Nummer 5" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Im Auftrag Menzel

 
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