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Zitierungen von § 40 ZFdG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZFdG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 ZFdG Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung
... eine Verwendung der sichergestellten Sache nachweisen, die keine Gefahr im Sinne des § 40 Absatz 1 Nummer 1 und 2 begründet, hebt die Behörde des Zollfahndungsdienstes, die die Sicherstellung veranlasst ...
§ 43 ZFdG Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
... zu nehmen. Der Anspruch auf Herausgabe des Erlöses erlischt in den Fällen des § 40 Absatz 1 Nummer 1 und 2 drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Sache verwertet worden ist; zu diesem Zeitpunkt ...
§ 44 ZFdG Durchsuchung von Personen
... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die nach § 40 sichergestellt werden dürfen. (2) Die Person kann festgehalten und zur ...
§ 45 ZFdG Durchsuchung von Sachen
... 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die nach § 40 sichergestellt werden darf und die Durchsuchung aufgrund von auf die Sache bezogenen ...
§ 46 ZFdG Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 40 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sichergestellt werden darf. Die Wohnung umfasst die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, ...