interne Verweise§ 8 ZFdG Allgemeine Datenverarbeitung ... personenbezogene Daten, die durch eine Maßnahme nach den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 erhoben und ihm übermittelt worden sind, zu einem anderen als der jeweiligen ...
§ 27 ZFdG Verarbeitungsbeschränkungen (vom 02.04.2021) ... nach § 10 Absatz 2 und 3, § 30 Absatz 2 und 3, den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 erhoben haben, zu anderen als in der jeweiligen Erhebungsvorschrift genannten Zwecken ...
§ 28 ZFdG Kennzeichnung (vom 02.04.2021) ... nach § 10 Absatz 2 und 3, § 30 Absatz 2 bis 4, den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 erhoben worden sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. (2) Personenbezogene Daten nach ...
§ 92 ZFdG Dokumentation bei verdeckten Maßnahmen ... Bei der Erhebung von Daten nach den §§ 47, 62, 72, 77 und 78 sind zu dokumentieren: 1. das zur Datenerhebung eingesetzte Mittel, 2. der ... 77 Absatz 2 (Erhebung von Nutzungsdaten) der Nutzer und 10. bei Maßnahmen nach § 78 (Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten) die ...
§ 106 ZFdG Bußgeldvorschriften (vom 09.07.2021) ... in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 des Artikel 10-Gesetzes, oder d) § 78 Absatz 4 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 72 Absatz 7 in Verbindung mit § 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 11 BestDaAAG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes (vom 02.04.2021) ... 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 " durch die Wörter „§ 10 Absatz 2 und 3, § 30 Absatz 2 und 3, den ... „§ 10 Absatz 2 und 3, § 30 Absatz 2 und 3, den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 " ersetzt. 3. In § 28 Absatz 1 werden die Wörter „den §§ ... 3. In § 28 Absatz 1 werden die Wörter „den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 " durch die Wörter „§ 10 Absatz 2 und 3, § 30 Absatz 2 bis 4, den ... „§ 10 Absatz 2 und 3, § 30 Absatz 2 bis 4, den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 " ersetzt. 4. § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 ...
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