Änderung Artikel 9 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 02.04.2021

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 15 BestDaAAG am 2. April 2021 und Änderungshistorie des ReHaKrBG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.04.2021 geltenden Fassung
Artikel 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 02.04.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 15 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 9 Evaluierung


(Text neue Fassung)

Artikel 9 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Anwendung der Regelung in Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz evaluiert. Der Evaluierungszeitraum beginnt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2021 und beträgt ein Jahr.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed