Änderung § 2 HygPV vom 01.07.2021

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§ 2 HygPV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2021 geltenden Fassung
§ 2 HygPV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.07.2021 BAnz AT 05.07.2021 V1
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 2 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.



1 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft; sie tritt an dem Tag außer Kraft, der dem Tag folgt, an dem die durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes wieder aufgehoben wird. 2 Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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