Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
§ 1 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 1 MAKV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 6 MAKV Außerkrafttreten (vom 07.04.2023) ... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die §§ 1 bis 3 treten mit Ablauf des 7. April 2023 außer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
V. v. 25.05.2022 BAnz AT 30.05.2022 V1
Artikel 1 3. SARS-CoV-2-AMVVÄndV ... S. 24) geändert worden ist, verfügen. Absatz 1 gilt nicht für vom Bund nach § 1 der Monoklonale-Antikörper-Verordnung kostenfrei bereitgestellte Arzneimittel." 2. § 4 wird wie folgt ...
Erste Verordnung zur Änderung der Monoklonale-Antikörper-Verordnung
V. v. 23.11.2021 BAnz AT 24.11.2021 V1
Artikel 1 MAKVÄndV ... vom 21. April 2021 (BAnz AT 22.04.2021 V2) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Komma und werden die Wörter ... wird für jede Patientin und jeden Patienten gewährt, bei der oder bei dem die nach § 1 Absatz 1 bereitgestellten Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern angewendet wurden. (2) ...
Verordnung zur Änderung der Monoklonale-Antikörper-Verordnung und der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
V. v. 09.03.2022 BAnz AT 10.03.2022 V2
Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und der Monoklonale-Antikörper-Verordnung
V. v. 03.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 97
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