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Artikel 4 - Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (2. ITSiG k.a.Abk.)

G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304 (Nr. 25); Geltung ab 28.05.2021, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 4 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


Artikel 4 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2021 AWV § 55

§ 55a Absatz 1 Nummer 2 der Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 7 Absatz 19 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„2.
kritische Komponenten im Sinne des § 2 Absatz 13 des BSI-Gesetzes entwickelt oder herstellt oder Software, die branchenspezifisch zum Betrieb von Kritischen Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes dient, besonders entwickelt oder herstellt,".





 

Frühere Fassungen von Artikel 4 Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.05.2021 (21.09.2021)Berichtigung des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
vom 14.09.2021 BGBl. I S. 4304

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 4 Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. ITSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. ITSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 32 TKMoG Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
... 3 der Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 110" durch die Angabe „§ ...

Berichtigung des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
B. v. 14.09.2021 BGBl. I S. 4304
Berichtigung 2. ITSiGB
... Systeme vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 4 sind die Wörter „§ 55 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2" durch die Wörter ...