Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

Artikel IX - Gesetz zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 08.05.1967 BGBl. I S. 518; aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 14.05.1967; FNA: 2032-7 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Artikel IX Berlin-Klausel


Artikel IX wird in 2 Vorschriften zitiert

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

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Zitierungen von Artikel IX Gesetz zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel IX BPolBGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolBGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel X BPolBGÄndG
... 2 bis 4 mit Wirkung vom 1. Januar 1967, 4. Artikel IX am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes, 5. die übrigen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel 34 1. BMIBBG Auflösung des Gesetzes zur Anderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (2032-7)
... Artikel VII und IX des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 8. Mai 1967 (BGBl. I S. 518), ...


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