Artikel 4 - Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (1. StrlSchGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15 (Nr. 27)
Geltung ab 05.06.2021, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 4 Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. Juni 2021 EntsorgÜbG § 2, Anhang

Das Entsorgungsübergangsgesetz vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114, 120, 1676), das zuletzt durch Artikel 245 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „der Strahlenschutzverordnung" durch die Wörter „dem Strahlenschutzgesetz" ersetzt und werden nach den Wörtern „des Atomgesetzes" die Wörter „oder des Strahlenschutzgesetzes" eingefügt.

bb)
In Satz 2 werden nach den Wörtern „§ 74 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz der Strahlenschutzverordnung" die Wörter „in der am 16. Juni 2017 geltenden Fassung" eingefügt.

b)
In Absatz 6 werden die Wörter „§ 73 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung" ersetzt.

2.
Der Anhang wird wie folgt geändert:

a)
Tabelle 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Tabelle 2 Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle, deren Genehmigungen nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) am Stichtag 1. Januar 2020 durch Gesetz auf den Dritten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 übertragen werden. Soweit Genehmigungen nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes noch nicht erteilt sind, tritt der Dritte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 als Antragsteller dem Genehmigungsverfahren bei".

bb)
In der Tabelle, einschließlich Fußnoten, wird jeweils die Angabe „§ 7 StrlSchV" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG" ersetzt.

b)
In der Tabelle 3 wird jeweils die Angabe „§ 7 StrlSchV" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 1. StrlSchGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. StrlSchGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Bestimmungen für den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2137
Artikel 2 EntsorgFondsGuaÄndG Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes
... vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114, 120, 1676), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194 ) geändert worden ist, wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 ...


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