Berichtigung des Gesetzes zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 (BestDaAAGBer k.a.Abk.)

B. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1380 (Nr. 28); Geltung ab 02.04.2021
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Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 2. April 2021 BestDaAAG Artikel 4, Artikel 6, Artikel 7, Artikel 8, Artikel 9, Artikel 11, Artikel 12, Artikel 13, BNDG § 4, BPolG § 22a, BKAG § 40, § 66a, StPO § 100j, § 100k, § 101a, § 101b, EGStPO § 18, ZFdG § 30, TMG § 15a, § 15b, § 15c, TKG § 113

Das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 4 Nummer 2 ist in § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c das Wort „politscher" durch das Wort „politischer" zu ersetzen.

2.
In Artikel 6 Nummer 2 sind in Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 die Wörter „und der Länder" jeweils durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.

3.
Artikel 7 ist wie folgt zu ändern:

a)
In Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb ist in dem zweiten Satz das Wort „anderen" durch das Wort „andere" zu ersetzen.

b)
In Nummer 6 ist § 66a wie folgt zu ändern:

aa)
In Absatz 3 Satz 8 ist das Wort „anderen" durch das Wort „andere" zu ersetzen.

bb)
In Absatz 4 Satz 1 ist nach den Wörtern „§ 15a Absatz 1 Satz 3" die Angabe „und 4" einzufügen.

4.
Artikel 8 ist wie folgt zu ändern:

a)
In Nummer 1 Buchstabe a ist nach den Wörtern „folgende Angabe" die Angabe „zu § 100k" einzufügen.

b)
In Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc sind die Wörter „die Nutzung der Passwörter oder anderer Daten" durch die Wörter „ihre Nutzung" zu ersetzen.

c)
In Nummer 3 ist in § 100k Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 das Wort „Schutzgesetze" durch das Wort „Schutzrechte" zu ersetzen.

d)
Nummer 4 ist wie folgt zu ändern:

aa)
In Buchstabe b ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.

bb)
In Buchstabe c sind nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Wörter „oder Absatz 2" einzufügen.

cc)
In Buchstabe d ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.

dd)
In Buchstabe e ist die Angabe „§ 100k Absatz 2" durch die Angabe „§ 100k Absatz 3" zu ersetzen.

e)
Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:

aa)
In Buchstabe a ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.

bb)
In Buchstabe b ist Absatz 6 wie folgt zu ändern:

aaa)
Im Satzteil vor Nummer 1 sind die Wörter „In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k Absatz 1 sind anzugeben:" durch die Wörter „In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k sind jeweils unterschieden nach Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 anzugeben:" zu ersetzen.

bbb)
In den Nummern 1 und 2 ist jeweils die Angabe „nach § 100k Absatz 1" zu streichen.

5.
In Artikel 9 ist in § 18 Satz 1 nach der Angabe „§ 101b Absatz 5" die Angabe „und 6" einzufügen.

6.
In Artikel 11 Nummer 4 ist § 30 Absatz 4 wie folgt zu ändern:

a)
In Satz 2 Nummer 1 und 2 sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen und

b)
Satz 6 zu streichen.

7.
Artikel 12 Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:

a)
§ 15a ist wie folgt zu ändern:

aa)
In Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c sowie in Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.

bb)
In Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa ist das Wort „zuständigen" durch das Wort „zuständige" zu ersetzen.

b)
In § 15b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter „der Person" durch die Wörter „einer Person" zu ersetzen und nach den Wörtern „eines Landes" das Komma und die Wörter „die freiheitlich demokratische Grundordnung" zu streichen.

c)
§ 15c Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:

aa)
In Nummer 1 sind die Wörter „oder eine Strafe zu vollstrecken" zu streichen.

bb)
In Nummer 2 Buchstabe b und c sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.

cc)
In Nummer 3 sind die Wörter „; die Auskunft ist beschränkt" durch die Wörter „, wobei die Auskunft" zu ersetzen und nach den Wörtern „erhobenen Daten" die Wörter „beschränkt ist" einzufügen.

dd)
In Nummer 4 Buchstabe b ist das Wort „wenn" zu streichen.

ee)
Nummer 7 ist wie folgt zu ändern:

aaa)
In Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist das Wort „Satz" durch das Wort „Nummer" zu ersetzen.

bbb)
In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist nach den Wörtern „§ 4 Absatz 3 Nummer 2" die Angabe „und 3" einzufügen.

8.
Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe b ist wie folgt zu ändern:

a)
Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:

aa)
Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:

aaa)
Im Satzteil vor Buchstabe a ist das Wort „wenn" durch das Wort „soweit" zu ersetzen.

bbb)
In den Buchstaben b und c sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.

bb)
Nummer 4 ist wie folgt zu ändern:

aaa)
In Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist das Wort „bearbeiten" durch das Wort „erledigen" zu ersetzen.

bbb)
In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.

b)
In Absatz 5 Nummer 7 ist nach der Angabe „§ 14 Absatz 1" das Wort „des" einzufügen.

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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Im Auftrag Dr. Kai Schollendorf



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