Artikel 25 - Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVGNG k.a.Abk.)

Artikel 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 25 ändert mWv. 15. Juni 2021 BPersVG mWv. 1. Januar 2025 BPersVG offen, mWv. 1. Januar 2026 offen

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1063) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) § 131 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614) tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft.

(3) § 130 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614) tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juni 2021.



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