Änderung §§ 53 bis 54 KSVG vom 01.01.2017

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§§ 52 bis 54 KSVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2017 geltenden Fassung
§§ 53 bis 54 KSVG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung)

§§ 52 bis 54


(Text neue Fassung)

§§ 53 bis 54


(Textabschnitt unverändert)

(aufgehoben)



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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