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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens (TierSchGKTÄndG k.a.Abk.)

G. v. 18.06.2021 BGBl. I S. 1826 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 219
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Weitere Änderung des Tierschutzgesetzes


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 TierSchG § 4c, § 18

Das Tierschutzgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 4c wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Ab dem 13. Bebrütungstag ist es verboten, bei oder nach der Anwendung eines Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei

1.
einen Eingriff an einem Hühnerei vorzunehmen, der den Tod des Hühnerembryos verursacht, oder

2.
einen Abbruch des Brutvorgangs vorzunehmen, der den Tod des Hühnerembryos verursacht."

2.
Nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a.
entgegen § 4c Absatz 3 einen dort genannten Eingriff oder Abbruch vornimmt,".



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Frühere Fassungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.08.2023Artikel 2a Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
vom 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 219

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 TierSchGKTÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchGKTÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 TierSchGKTÄndG Inkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2022 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2024 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 219
Artikel 2a ÖLGuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
... Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens vom 18. Juni 2021 (BGBl. I S. 1826) wird wie folgt gefasst: „1. Dem § 4c ...

Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Schutz von Versuchstieren
G. v. 18.06.2021 BGBl. I S. 1828
Artikel 1 TierSchGVTÄndG Änderung des Tierschutzgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2021 (BGBl. I S. 1826 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 3 Nummer 7 ...