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Artikel 2a - Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens (ÖLGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens


Artikel 2a ändert mWv. 24. August 2023 TierSchGKTÄndG Artikel 2

Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens vom 18. Juni 2021 (BGBl. I S. 1826) wird wie folgt gefasst:

 
„1.
Dem § 4c wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Ab dem 13. Bebrütungstag ist es verboten, bei oder nach der Anwendung eines Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei

1.
einen Eingriff an einem Hühnerei vorzunehmen, der den Tod des Hühnerembryos verursacht, oder

2.
einen Abbruch des Brutvorgangs vorzunehmen, der den Tod des Hühnerembryos verursacht.""