Die
Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1760) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 80b Absatz 2 wird das Wort „Oberverwaltungsgericht" durch das Wort „Rechtsmittelgericht" ersetzt.
- 2.
- In § 100 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 werden jeweils nach dem Wort „Abruf" die Wörter „oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg" eingefügt.
- 3.
- In § 176 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „Satz 1" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt.
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666