Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (VerfSchRAnpG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des BND-Gesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 9. Juli 2021 BNDG § 32, mWv. 1. Januar 2022 § 4

Das BND-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022

1.
§ 4 Absatz 10 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In § 32 wird die Angabe „§ 26a" durch die Angabe „§ 28" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VerfSchRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerfSchRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 VerfSchRAnpG Inkrafttreten
... Kraft. (2) Artikel 6 Absatz 4 und 5 tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 1 sowie Artikel 6 Absatz 6 treten am 1. Januar 2022 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... BND-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgende ...


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