Die
KWK-Ausschreibungsverordnung vom
10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), die zuletzt durch
Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Nummer 12 werden in dem Satzteil vor Buchstabe a nach den Wörtern „erneuerbare Wärme" die Wörter „oder die Wärme aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen" eingefügt.
- 2.
- In § 10 Absatz 6 Satz 1 werden nach dem Wort „Sicherheiten" die Wörter „nach Absatz 4 Nummer 2" eingefügt.
- 3.
- In § 12 Absatz 1 Nummer 4 werden nach den Wörtern „elektrische Leistung der KWK-Anlagen" die Wörter „, sofern kein Fall des § 8 Absatz 3 Satz 2 vorliegt," eingefügt.
- 4.
- § 19 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern „nach Aufnahme" die Wörter „oder Wiederaufnahme" eingefügt.
- b)
- Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird jeweils das Wort „Jahren" durch das Wort „Kalenderjahren" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird das Wort „im" durch das Wort „ab dem" und das Wort „Jahren" durch das Wort „Kalenderjahren" ersetzt.
- c)
- In Absatz 8 Satz 2 wird das Wort „werden" durch das Wort „wird" ersetzt.
- 5.
- In § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „ab dem Jahr 2021" gestrichen.
- 6.
- § 21 Absatz 5 Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
- „6.
- die Entwertung eines Zuschlags und".
- 7.
- § 24 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „unbeschadet des Absatzes 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe c" gestrichen.
- 8.
- In § 28 Absatz 1 wird die Angabe „2021" durch die Angabe „2022" ersetzt.
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
§ 1 BNetzABGebV Erhebung von Gebühren und Auslagen (vom 01.04.2025) ... 11. KWK-Ausschreibungsverordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 12. Verordnung zu den ...
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479