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§ 26a - Pfandbriefgesetz (PfandBG)

§ 26a Deckungswerte



1Zur Deckung für Flugzeugpfandbriefe dürfen nur durch Registerpfandrechte nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder durch ausländische Flugzeughypotheken gesicherte Darlehensforderungen verwendet werden, soweit sie den Erfordernissen der §§ 26b bis 26d entsprechen. 2Im Falle einer teilweisen Verwendung einer Darlehensforderung zur Deckung hat die Pfandbriefbank den Vorgang nachvollziehbar zu dokumentieren. 3Bei der Indeckungnahme ist eine kritische Konzentration von Risiken zu vermeiden. 4Eine solche ist im Regelfall anzunehmen, wenn ein unangemessen hoher Anteil der belasteten Flugzeuge von derselben Gesellschaft betrieben wird oder zu einem einzelnen Flugzeugtyp gehört und dadurch eine zeitnahe Verwertung der Deckungswerte gefährdet ist.


Text in der Fassung des Artikels 1 CBD-Umsetzungsgesetz G. v. 12. Mai 2021 BGBl. I S. 1063 m.W.v. 1. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 26a PfandBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 CBD-Umsetzungsgesetz
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
aktuell vorher 26.03.2009Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
vom 20.03.2009 BGBl. I S. 607
aktuellvor 26.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 26a PfandBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26a PfandBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26f PfandBG Weitere Deckungswerte (vom 08.07.2022)
... Die in § 26a Satz 1 vorgeschriebene Deckung kann auch erfolgen 1. durch Schuldversprechen oder ... nur teilweise entsprechen, können sie nur in diesem Umfang zur Deckung verwendet werden; § 26a Satz 2 gilt entsprechend; 2. durch die in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten ...
§ 28 PfandBG Transparenzvorschriften (vom 30.12.2023)
... nach § 21 und Registerpfandrechte oder ausländische Flugzeughypotheken nach § 26a und die Werte nach § 19 Absatz 1, § 20 Absatz 2, § 26 Absatz 1 und § 26f ...
§ 49 PfandBG Fortgeltende Deckungsfähigkeit (vom 08.07.2022)
... 1 Buchstabe b, c und g sowie Nummer 2, § 21 in Verbindung mit § 22 Absatz 5 Satz 1 und § 26a in Verbindung mit § 26b Absatz 4 Satz 1 zur Deckung verwendet worden sind, sind nicht auf die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Deckungsregisterverordnung (DeckRegV)
V. v. 25.08.2006 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
§ 12a DeckRegV Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes (vom 09.10.2022)
... Die Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes ist vorbehaltlich Absatz 2 entsprechend ...

Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)
Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Anlage 22 PfandMeldeV Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd)
... „Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 26a Satz 1 PfandBG einschließlich der weiteren Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357
Artikel 7 Brexit-StBG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... 1 Buchstabe b, c und g sowie Nummer 2, § 21 in Verbindung mit § 22 Absatz 5 Satz 1 und § 26a in Verbindung mit § 26b Absatz 4 Satz 1 zur Deckung verwendet worden sind, sind nicht auf die ...

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... 8" durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 5 bis 9" ersetzt. 18. § 26a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 26b bis ... a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 21 Satz 2" durch die Angabe „ § 26a Satz 2" ersetzt. b) Nummer 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... 4 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach § 21 Satz 1 und § 26a Satz 1" gestrichen. 23. § 30 wird wie folgt geändert: a) Die ...
Artikel 2 CBD-UG Weitere Änderung des Pfandbriefgesetzes
... nach § 21 und Registerpfandrechte oder ausländische Flugzeughypotheken nach § 26a und die Werte nach § 19 Absatz 1, § 20 Absatz 2, § 26 Absatz 1 und § 26f ...

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 2 CRDIVUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe „§ 4" durch die Angabe „ § 26a Satz 1" ersetzt. 15. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... Satzteil nach dem Wort „Forderungen" die Wörter „nach § 21 Satz 1 und § 26a Satz 1" eingefügt. 16. § 30 wird wie folgt geändert: a) ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... eingefügt: „Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe § 26a Deckungswerte § 26b Beleihungsgrenze § 26c Versicherung ... eingefügt: „Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe § 26a Deckungswerte Zur Deckung für Flugzeugpfandbriefe dürfen nur durch ...
Artikel 7 PfandBFEG Änderung der Deckungsregisterverordnung
... eingefügt: „§ 12a Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes (1) Die Eintragung von Deckungswerten nach ... 1 des Pfandbriefgesetzes (1) Die Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes ist vorbehaltlich Absatz 2 entsprechend § 9 ...